Will eine Behörde, in diesem Fall ein Bezirk, ihr Vorkaufsrecht prüfen, hat sie ein Recht auf die Unterlagen, auch wenn es sich bei dem Immobiliengeschäft um einen sogenannten Share Deal handeln sollte. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden
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Ein 20 Jahre alter Mietspiegel kann nicht als Begründung für eine Mieterhöhung herangezogen werden. Der Mieter könne daran nicht ablesen, ob die Erhöhung berechtigt sei oder nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 16. Oktober 2019. Der Anstieg der Miete sei deshalb aus formellen Gründen unwirksam.
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Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Verkauf selbstgenutzter Wohnungen erleichtert. Nach einem Anfang November veröffentlichten Urteil muss die Wohnung nach dem eigenen Auszug nicht bis zum Verkauf leer bleiben. Für die bei selbstgenutzten Wohnungen geltenden Steuervergünstigungen sei dies unschädlich, wenn die Wohnung noch im selben Kalenderjahr verkauft wird.
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