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Reine Onlineversammlungen sollen möglich werden

Mit dem gestern vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf sollen Wohnungseigentümergemeinschaften künftig mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen entweder beschließen können, dass Versammlungen ausschließlich virtuell stattfinden oder dass sie als reine Online-Veranstaltungen stattfinden können. 

FAQ zum GEsetztesentwurf de Bundesministeriums der Justiz

Regierungsentwurf

Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz

Die degressive AfA für den Wohnungsneubau

Um den Wohnungsbau wieder in Gang zu bringen, hat der Gesetzgeber für den Neubau vermieteter Wohnungen eine degressive AfA von sechs Prozent beschlossen, die anstelle der linearen Normalabschreibung von drei Prozent in Anspruch genommen werden kann.

Bei der degressiven AfA wird die Bemessungsgrundlage jedes Jahr um die in Anspruch genommene Abschreibung vermindert. Dieser verringerte Buchwert ist im nächsten Jahr die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. 

ivd-süd.de

CityReport Passau 2023:

Kauf- und Mietpreisniveau im Halbjahresvergleich bis Frühjahr 2023 meist nur mit leichten Veränderungen zu Herbst 2022

Kaufinteressenten agieren angesichts gestiegener Finanzierungskosten etwas zurückhaltender als in den Vorjahren

„Das Angebots-Nachfrage-Verhältnis in der niederbayerischen Universitätsstadt Passau zeigte sich im Frühjahr 2023 relativ ausgeglichen, angesichts eines sich veränderten Marktumfelds war insbesondere die Nachfrage nach Kaufobjekten im Vergleich zu den Zeiten vor der Zinswende etwas gedämpft,“ erklärt Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts, anlässlich der Veröffentlichung des neuen CityReports Passau, der die Marktentwicklung auf dem Wohnimmobilienmarkt der Stadt analysiert und Auskunft über das aktuelle Kauf- und Mietpreisniveau gibt. „Im Halbjahresvergleich Herbst 2022 zu Frühjahr 2023 war das Preisniveau in der Dreiflüssestadt sowohl im Kauf- als auch im Mietsegment relativ konstant mit nur moderaten Preisanpassungen nach oben bzw. nach unten.“

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Wohnungsneubau in Bayern

Wohnungsneubau in Bayern: In den ersten sechs Monaten 2023 -29 % weniger Baugenehmigungen als im Vorjahreszeitraum

 

Rückläufige Fertigstellungszahlen werden Nachfragedruck an Mietwohnungsmärkten weiter verschärfen

„Seit dem letzten Jahresquartal 2022 liegen die Baugenehmigungszahlen im Freistaat auf deutlich niedrigerem Niveau als in den vorherigen Quartalen; die Trendkurve zeigte im zweiten Quartal 2023 weiter nach unten,“ berichtet Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts. „Weiterhin steigende Zinsen, strenge Kriterien bei der Kreditvergabe, eine anhaltend hohe Inflation, schwer kalkulierbare Projektkosten sowie hohe Anforderungen im Neubau erzeugen eine erhebliche Bremswirkung beim dringend erforderlichen Wohnungsbau.“

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Immer weniger Baugenehmigungen

Die Zahl der Baugenehmigungen ist weiter rückläufig. Das meldete vergangene Woche das statistische Bundesamt (Destatis) für den April 2023. Demnach wurden 31,9 Prozent Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat genehmigt. Bei den genehmigten Einfamilienhäusern gab es im ersten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Einbruch um 33,5 Prozent, bei den Zweifamilienhäusern sogar um 52,1 Prozent. Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser sind um 27,1 Prozent ebenfalls stark rückläufig. 

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So hoch ist der Flächenverbrauch pro Kopf

Ältere Menschen haben in Deutschland im Schnitt deutlich mehr Wohnraum zur Verfügung als jüngere: Haushalte, in denen die Haupteinkommensbezieher mindestens 65 Jahre alt waren, nutzten im Jahr 2022 pro Person durchschnittlich 68,5 Quadratmeter Wohnfläche.  

Bei der nächstjüngeren Altersgruppe, den 45- bis 64-Jährigen, waren es dagegen 54,8 Quadratmeter Wohnfläche, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Erstergebnissen der Mikrozensus-Zusatzerhebung zur Wohnsituation mitteilt.

Haushalte von 25- bis 44-Jährigen hatten mit 44,7 Quadratmetern am wenigsten Wohnfläche pro Person zur Verfügung, bei den unter 25-Jährigen waren es im Schnitt 45,4 Quadratmeter. 

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MMCEPI Certificate!

Die CEPI (European Association of Real Estate Professions) ist die Dachorganisation, die Immobilienprofis in ganz Europa vertritt und sich für die Erhöhung der Standards in den Immobilienberufen einsetzt. Der IVD ist wichtiges Mitglied der CEPI.
Als Teil eines europäischen Netzwerks mit einem klaren berufsethischen Standard können IVD-Mitglieder  das MMCEPI-Logo tragen. Dieses Logo ist ein Gütesiegel und ermöglicht es uns als IVD-Mitglied, Verbraucher in ganz Europa von unserer Kompetenz und Professionalität zu überzeugen.

Energetische Modernisierung der selbst genutzten Wohnung

Energetische Baumaßnahmen an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung können in einem bestimmten Umfang von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Finanzverwaltung hat dazu ein Schreiben veröffentlicht, das neue Muster für die auszustellenden Bescheinigungen enthält.

Folgende Baumaßnahmen sind begünstigt:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen
  • Erneuerung/ Einbau einer Lüftungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind.

www.ivd.net

Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf

Ab dem 1. April 2023 ist es verboten, Barzahlungen beim Kauf einer Immobilie zu tätigen. Die Parteien des Geschäfts müssen gegenüber dem Notar nachweisen, dass der Kaufpreis auf unbarer Basis beglichen wurde. Ein Kontoauszug kann zum Beispiel als Nachweis dienen. Sollte kein Nachweis erbracht werden, kann es zu Verzögerungen bei der Umschreibung des Eigentums kommen. 

Weiter lesen: www.ivd-sued.de

IW: Nur 2,2 Prozent haben eine Indexmiete abgeschlossen

Die Indexmiete ist wegen der hohen Inflationsraten in die Diskussion geraten. Neue Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen erstmals: Die an die Inflation gekoppelten Verträge sind nur ein Nischenprodukt auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Auch die Staffelmiete, bei der Vermieter die Preise zu bestimmten Zeitpunkten um einen festgelegten Betrag erhöhen, betrifft gerade einmal drei Prozent aller Mieter. Die große Mehrheit von über 92 Prozent hat einen Mietvertrag unterzeichnet, bei dem die allgemeinen Mieterhöhungsregelungen gelten.

Um Indexmieten geht es unter anderem auch im aktuellen IVD-Minuten-Update. IVD-Bundesgeschäftsführerin Carolin Hegenbarth fasst die Ergbnisse zusammen und stellt zudem zentralen Aussagen und Thesen des Frühjahrsgutachtens Immobilienwirtschaft 2023 zusammen:

www.youtube.com

Reform der Grundsteuer

Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Was müssen Eigentümer und Verwalter beachten? Was gilt in welchem Bundesland? Wann ist die Erklärung für die neue Grundsteuer abzugeben? Welche Angaben müssen gemacht werden und welche Fristen gibt es?

Auf dieser Themenseite erfahren Sie alles zum Thema Grundsteuer vom IVD-Steuerpapst Hans-Joachim Beck.

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Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter ab 2023

Ab Januar 2023 müssen sich Vermieter und Mieter die CO2-Abgabe teilen. Bisher trug diese Belastung alleine der Mieter, was auch nicht ganz unlogisch ist, da sich diese am individuellen Energieverbrauch orientiert. Der Energieverbrauch ist abhängig vom persönlichen Nutzerverhalten. Der Grad des Heizens und Lüftens wirken sich unmittelbar auf den Energieverbrauch aus. Die Befürworter der Neuregelung sehen aber auch eine Verantwortlichkeit des Vermieters, weil er über den Zustand der Gebäudehülle und der Heizungsanlage entscheidet.

Im Nichtwohnbereich ist eine Fity-fifty-Teilung vorgesehen. Im Wohnbereich ist es etwas komplizierter. Hier ist eine Einstufung in zehn Stufen vorgesehen. Maßgeblicher Faktor ist der CO2-Ausstoß in kg und m² pro Jahr. Bei hohen Emissionen zahlt der Vermieter 90 Prozent und der Mieter 10 Prozent. Entspricht das Gebäude dem künftigen Neubaustandard EH 55, zahlt der Vermieter 5 und der Mieter 95 Prozent der CO2-Abgabe, die im Jahr 2023 wie in 2022 nochmals 30 Euro pro Tonne CO2 beträgt. Ab 2024 beträgt der Preis pro Tonne dann 35 Euro.

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Elektro-Ladestationen und Einkommensteuer

In steuerlicher Hinsicht ist der Betrieb von Elektro-Ladestationen eine gewerbliche Tätigkeit, die selbstständig zu bilanzieren ist. Die erzielten Einkünfte gehören zu den Einkünften aus dem Gewerbetrieb und sind nicht Teil der Einkünfte aus der Vermietung des Grundstücks.

Die Nutzungsdauer wird auf 6 bis 10 Jahre angesetzt, sodass man die Kosten für die Anschaffungs- und Installationskosten, aber auch für die eventuell notwendige Genehmigung durch den Netzbetreiber mit 16 bis 10 Prozent jährlich abschreiben kann.

Die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus dem Betrieb der Ladeeinrichtung hängt von der Rechtsform des Vermieters ab. 

http://ivd.net/2022/10/einkommensteuer-einkuenfte-aus-gewerbebetrieb/

Was gehört zur Wohnfläche?

BGH, Urt. v. 22.06.2021 - VIII ZR 26/20

Zum Sachverhalt

Die Parteien hatten im Mietvertrag vereinbart, dass die Wohnung im „Erd-, Unter- und Zwischengeschoß“ vermietet wird, deren Größe „ca. 180 m²“ betrage. Der Mieter verlangt die Erstattung bezahlter Miete mit der Begründung, dass die tatsächliche Wohnfläche lediglich 144,50 m² betrage und die Miete daher gemindert gewesen sei.

 

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Irreführende Werbung: Kostenlose Wertermittlung in zwei Minuten

Manche Eigentümer wollen - aus Neugier oder weil sie ihre Immobilien verkaufen wollen - den aktuellen Marktwert ihrer Immobilie ermitteln. Anzeigen, die eine „Immobilienbewertung in zwei Minuten“ oder einen  „Immobilienwert Rechner 2020“ versprechen, aber nach Eingabe aller Daten keine unmittelbare Ergebnisse präsentieren, sind irreführend, entschied das Landgericht Berlin auf Antrag der Wettbewerbszentrale.

Weitere Infos: https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=3524

PN 46 - „CityReport Passau 2020“ analysiert lokalen Wohnimmobilienmarkt

Der soeben veröffentlichte „CityReport Passau 2020“ analysiert die Marktentwicklung auf dem Wohnimmobilienmarkt der Stadt und gibt Auskunft über das aktuelle Kauf- und Mietpreisniveau.

„Der lokale Kaufmarkt in der Dreiflüssestadt Passau kennzeichnet sich durch eine ungebrochen hohe Nachfrage,“ so Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts. „Baugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser sind derzeit kaum zu bekommen. Im Geschoßwohnungsbau gibt es zwar Bauaktivitäten in allen Stadtteilen, hier werden jedoch vorwiegend nur kleinere Wohneinheiten für Singles und kinderlose Paare errichtet - Familien gehen nicht selten leer aus.“

Deutliche Preissteigerungen waren im Frühjahr 2020 im Segment der Eigentumswohnungen zu verzeichnen. Bestandsobjekte haben sich gegenüber Herbst 2019 durchschnittlich um +5,3 % verteuert, neuerrichtete Einheiten stiegen um +4,3 % an.

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