Aktuelles und Wissenswertes

Erfahren Sie mehr über unser Unternehmen und den regionalen Immobilienmarkt rund um Passau, Freyung Grafenau und Oberösterreich.

Energetische Modernisierung der selbst genutzten Wohnung

Energetische Baumaßnahmen an einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung können in einem bestimmten Umfang von der Steuerschuld abgezogen werden. Die Finanzverwaltung hat dazu ein Schreiben veröffentlicht, das neue Muster für die auszustellenden Bescheinigungen enthält.

Folgende Baumaßnahmen sind begünstigt:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern, Außentüren und Heizungsanlagen
  • Erneuerung/ Einbau einer Lüftungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind.

www.ivd.net

Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf

Ab dem 1. April 2023 ist es verboten, Barzahlungen beim Kauf einer Immobilie zu tätigen. Die Parteien des Geschäfts müssen gegenüber dem Notar nachweisen, dass der Kaufpreis auf unbarer Basis beglichen wurde. Ein Kontoauszug kann zum Beispiel als Nachweis dienen. Sollte kein Nachweis erbracht werden, kann es zu Verzögerungen bei der Umschreibung des Eigentums kommen. 

Weiter lesen: www.ivd-sued.de

IW: Nur 2,2 Prozent haben eine Indexmiete abgeschlossen

Die Indexmiete ist wegen der hohen Inflationsraten in die Diskussion geraten. Neue Zahlen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigen erstmals: Die an die Inflation gekoppelten Verträge sind nur ein Nischenprodukt auf dem deutschen Wohnungsmarkt. Auch die Staffelmiete, bei der Vermieter die Preise zu bestimmten Zeitpunkten um einen festgelegten Betrag erhöhen, betrifft gerade einmal drei Prozent aller Mieter. Die große Mehrheit von über 92 Prozent hat einen Mietvertrag unterzeichnet, bei dem die allgemeinen Mieterhöhungsregelungen gelten.

Um Indexmieten geht es unter anderem auch im aktuellen IVD-Minuten-Update. IVD-Bundesgeschäftsführerin Carolin Hegenbarth fasst die Ergbnisse zusammen und stellt zudem zentralen Aussagen und Thesen des Frühjahrsgutachtens Immobilienwirtschaft 2023 zusammen:

www.youtube.com

Reform der Grundsteuer

Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Was müssen Eigentümer und Verwalter beachten? Was gilt in welchem Bundesland? Wann ist die Erklärung für die neue Grundsteuer abzugeben? Welche Angaben müssen gemacht werden und welche Fristen gibt es?

Auf dieser Themenseite erfahren Sie alles zum Thema Grundsteuer vom IVD-Steuerpapst Hans-Joachim Beck.

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Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter ab 2023

Ab Januar 2023 müssen sich Vermieter und Mieter die CO2-Abgabe teilen. Bisher trug diese Belastung alleine der Mieter, was auch nicht ganz unlogisch ist, da sich diese am individuellen Energieverbrauch orientiert. Der Energieverbrauch ist abhängig vom persönlichen Nutzerverhalten. Der Grad des Heizens und Lüftens wirken sich unmittelbar auf den Energieverbrauch aus. Die Befürworter der Neuregelung sehen aber auch eine Verantwortlichkeit des Vermieters, weil er über den Zustand der Gebäudehülle und der Heizungsanlage entscheidet.

Im Nichtwohnbereich ist eine Fity-fifty-Teilung vorgesehen. Im Wohnbereich ist es etwas komplizierter. Hier ist eine Einstufung in zehn Stufen vorgesehen. Maßgeblicher Faktor ist der CO2-Ausstoß in kg und m² pro Jahr. Bei hohen Emissionen zahlt der Vermieter 90 Prozent und der Mieter 10 Prozent. Entspricht das Gebäude dem künftigen Neubaustandard EH 55, zahlt der Vermieter 5 und der Mieter 95 Prozent der CO2-Abgabe, die im Jahr 2023 wie in 2022 nochmals 30 Euro pro Tonne CO2 beträgt. Ab 2024 beträgt der Preis pro Tonne dann 35 Euro.

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Elektro-Ladestationen und Einkommensteuer

In steuerlicher Hinsicht ist der Betrieb von Elektro-Ladestationen eine gewerbliche Tätigkeit, die selbstständig zu bilanzieren ist. Die erzielten Einkünfte gehören zu den Einkünften aus dem Gewerbetrieb und sind nicht Teil der Einkünfte aus der Vermietung des Grundstücks.

Die Nutzungsdauer wird auf 6 bis 10 Jahre angesetzt, sodass man die Kosten für die Anschaffungs- und Installationskosten, aber auch für die eventuell notwendige Genehmigung durch den Netzbetreiber mit 16 bis 10 Prozent jährlich abschreiben kann.

Die steuerliche Behandlung der Einkünfte aus dem Betrieb der Ladeeinrichtung hängt von der Rechtsform des Vermieters ab. 

http://ivd.net/2022/10/einkommensteuer-einkuenfte-aus-gewerbebetrieb/

Was gehört zur Wohnfläche?

BGH, Urt. v. 22.06.2021 - VIII ZR 26/20

Zum Sachverhalt

Die Parteien hatten im Mietvertrag vereinbart, dass die Wohnung im „Erd-, Unter- und Zwischengeschoß“ vermietet wird, deren Größe „ca. 180 m²“ betrage. Der Mieter verlangt die Erstattung bezahlter Miete mit der Begründung, dass die tatsächliche Wohnfläche lediglich 144,50 m² betrage und die Miete daher gemindert gewesen sei.

 

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Irreführende Werbung: Kostenlose Wertermittlung in zwei Minuten

Manche Eigentümer wollen - aus Neugier oder weil sie ihre Immobilien verkaufen wollen - den aktuellen Marktwert ihrer Immobilie ermitteln. Anzeigen, die eine „Immobilienbewertung in zwei Minuten“ oder einen  „Immobilienwert Rechner 2020“ versprechen, aber nach Eingabe aller Daten keine unmittelbare Ergebnisse präsentieren, sind irreführend, entschied das Landgericht Berlin auf Antrag der Wettbewerbszentrale.

Weitere Infos: https://www.wettbewerbszentrale.de/de/home/_news/?id=3524

PN 46 - „CityReport Passau 2020“ analysiert lokalen Wohnimmobilienmarkt

Der soeben veröffentlichte „CityReport Passau 2020“ analysiert die Marktentwicklung auf dem Wohnimmobilienmarkt der Stadt und gibt Auskunft über das aktuelle Kauf- und Mietpreisniveau.

„Der lokale Kaufmarkt in der Dreiflüssestadt Passau kennzeichnet sich durch eine ungebrochen hohe Nachfrage,“ so Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts. „Baugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser sind derzeit kaum zu bekommen. Im Geschoßwohnungsbau gibt es zwar Bauaktivitäten in allen Stadtteilen, hier werden jedoch vorwiegend nur kleinere Wohneinheiten für Singles und kinderlose Paare errichtet - Familien gehen nicht selten leer aus.“

Deutliche Preissteigerungen waren im Frühjahr 2020 im Segment der Eigentumswohnungen zu verzeichnen. Bestandsobjekte haben sich gegenüber Herbst 2019 durchschnittlich um +5,3 % verteuert, neuerrichtete Einheiten stiegen um +4,3 % an.

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Hinweispflicht auf Wegfall des Versicherungsschutzes für verkauftes Wohngebäude?

BGH, Beschluss vom 20. März 2020; V ZR61/19
 
Amtlicher Leitsatz:
 
a) Der Verkäufer eines bebauten Grundstücks muss den Käufer grundsätzlich nicht ungefragt darüber unterrichten, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Gebäudeversicherung besteht; ebenso wenig muss er ihn über eine nach Vertragsschluss erfolgte Beendigung einer solchen Versicherung informieren. Dies gilt auch dann, wenn eine Gebäudeversicherung nach der Verkehrsanschauung üblich ist.
 
b) Erklärt der Verkäufer dagegen vor oder bei Abschluss des Kaufvertrages, dass eine Gebäudeversicherung besteht und wird das Versicherungsverhältnis vor Umschreibung des Eigentums beendet, trifft ihn in aller Regel die vertragliche Nebenpflicht, den Käufer hierüber unverzüglich zu unterrichten.

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Mietenstopp ist verfassungswidrig

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat heute entschieden, dass das Volksbegehren Mietenstopp unzulässig ist. Dazu äußern sich Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes Deutschland IVD, und Martin Schäfer, Vorsitzendender des IVD Süd.

Jürgen Michael Schick: „Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass die Länder keine Gesetzgebungsbefugnis für einen Mietenstopp haben. Für das Mietrecht ist laut Verfassungsgerichtshof ausschließlich der Bund zuständig, da dieser das Mietrecht im Bürgerlicher Gesetzbuch (BGB) abschließend geregelt hat. Wir teilen die Rechtsauffassung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Zwar betrifft die Entscheidung nur die bayerische Initiative. Sie zeigt aber deutlich, in welche Richtung die Reise geht. Hätte das Gericht auch über den Berliner Mietendeckel geurteilt, hätte es zu keinem anderen Ergebnis kommen können. Hier ist jetzt das Bundesverfassungsgericht am Zug. Es ist kaum vorstellbar, dass es zu einem anderen Ergebnis kommt. Damit dürfte auch der Berliner Mietendeckel hinfällig sein.

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Ausgezeichnet! BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS

Wir haben wieder das Qualitätssiegel BELLEVUE BEST PROPERTY AGENTS 2022 erhalten.
Demnach gehören wir zu den besten Immobilienunternehmen weltweit.
Das freut uns schon.

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Empfohlenes Maklerbüro!

In der aktuellen Ausgabe von Focus Spezial Immobilien wurden wir wieder als einer der top Immobilien Makler 2020 erwähnt. Das gefällt uns.

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Corona-Krise: Bundestag beschließt Hilfspaket für Mieter und Vermieter

der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht verabschiedet. Das Hilfspaket sieht für gewerbliche und private Vermieter sowie Mieter wesentliche Neuregelungen vor und soll am Freitag den Bundesrat passieren. Hier ein Überblick über die Hilfsmaßnahmen und einige Handlungsempfehlungen dazu:

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Erfolgreiche Zertifizierung!

Unsere beiden Gesellschafter Christian und Thomas Resch haben erfolgreich eine Weiterbildung zum DEKRA zertifizierten Sachverständiger für Immobilienbewertung D1 abgeschlossen. Somit können wir unsere Dienstleistung um die Erstellung von Marktwertgutachten für unbebaute Grundstücke und bebaute Wohngrundstücke erweitern.

Immobilien Resch unterstützt Kinderschutzbund

Im Vorjahr feierte das Passauer Immobilienunternehmen Resch & Söhne sein fünfzigjähriges Bestehen. Anlass genug für den Familienbetrieb, jetzt 3.000 Euro an den Kinderschutzbund Passau zu spenden.
 
Mit hunderten Mitgliedern und vielen ehrenamtlichen Helfern ist der Kinderschutzbund Ortsverband Passau seit 44 Jahren mit breitem Engagement aktiv. Die tragende Philosophie des gemeinnützigen Vereins lautet, Kindern ein gesundes und glückliches Aufwachsen in der Familie zu ermöglichen.
 
Mit dieser Grundhaltung kann sich auch Immobilien Resch identifizieren. „Wir sind ein reiner Familienbetrieb, regional stark verwurzelt und engagieren uns seit Jahren vor Ort“, meint Geschäftsführerin Katharina Resch. „Schließlich sind wir uns alle einig – Kinder sind unsere Zukunft. Auch bei uns ist schon die dritte Generation im Unternehmen tätig. Die Jungen wachsen nach und nach in den Betrieb und übernehmen Verantwortung. In diesem Sinn unterstützen wir gerne die Arbeit für Kinder.“ In den Büroräumlichkeiten der Immobilienexperten überreichte Familie Resch jetzt einen Scheck über 3.000 Euro an die Vorsitzende des Kinderschutzbunds Passau Julia Stern.

Bildunterschrift:
v.l. Andreas Resch, Katharina Resch, Günter Resch, Julia Stern, Christian Resch und Thomas Resch

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